Altes Recht bis 31.12.2008:
Da Bundesschatzbriefe nicht börsennotiert sind entstehen bei dieser Anlageform keine Kursgewinne sondern ausschließlich Zinsen. Das so genannte Halbeinkünfteverfahren gilt für Bundesschatzbriefe nicht. Somit sind die Zinsen auf Bundesschatzbriefe voll steuerpflichtig, wenn der Sparerfreibetrag ausgeschöpft ist. Der so ermittelte, steuerpflichtige Anteil der Zinsen ist dann mit dem persönlichen Steuersatz (max. 42%) des Anlegers zu versteuern.
Neues Recht ab 01.01.2009:
Die erhaltenen Zinsen auf Bundesschatzbriefe sind ab dem 01.01.2009 voll steuerpflichtig, sofern der Sparerpauschbetrag von 801 € je Person ausgeschöpft ist.
Auswirkungen:
Voller Abzug der 25% Abgeltungssteuer auf erhaltene Zinsen. Geld das zur Wiederanlage fehlt und den Zinseszins-Effekt im Vergleich zu abgeltungssteuerfreien Anlagen massiv verschlechtert.
Anstatt des persönlichen Steuersatzes (max. 42%) erfolgt die Besteuerung ab 01.01.2009 pauschal mit 25% Abgeltungssteuer, was in vielen Fällen - vorwiegend bei Gutverdienern - zu steigenden Nettorenditen führen wird.
Empfehlungen:
Haben Sie vor zukünftig in Bundesschatzbriefe zu investieren, so können Sie bereits in 2008 profitieren. Durch die Investition in einen Bundesschatzbrief Typ B, bei dem die Zinsen über eine Laufzeit von 7 Jahren angesammelt werden, und bei vorzeitiger Rückgabe oder Fälligkeit das Kapital zuzüglich Zinsen zurückbezahlt wird, verlagern Sie die Besteuerung auf die für diese Anlageform günstigere Abgeltungssteuerzeit ab 2009.
Neben Bundesschatzbriefen bietet sich übrigens auch eine Investition in Rentenfonds oder offene Immobilienfonds an. Gerade die offenen Immobilienfonds zeichnen geringe Wertschwankungen und häufig hohe Anteile steuerfreier Wertzuwächse aus.
Weitere Informationen zu Anlagealternativen erhalten Sie hier:
Lösungsstrategien – Wege aus der Abgeltungssteuer
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