Schiffsbeteiligungen

Die Botschaft unserer Strategieempfehlung 12 zur Vermeidung unnötiger Abgeltungssteuer ist einfach:
Setzen Sie auf die spannende Anlageform Schiffsbeteiligung, die von der Abgeltungssteuer überhaupt nicht betroffen ist und gleichzeitig sehr gute Ertragsaussichten für die Zukunft verspricht.

Auf die geschlossenen Schiffsbeteiligungen hat die Abgeltungssteuer keine Auswirkung, da sich diese lediglich auf „Einkünfte aus Kapitalvermögen“, nicht jedoch auf die Einkunftsart „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ auswirkt, zu der die Erträge einer Schiffsbeteiligung faktisch zählen.

Genau genommen haben sich geschlossene Schiffsbeteiligungen durch die Abgeltungssteuer, absolut betrachtet, nicht verbessert. Relativ haben sie sich, im Vergleich zu anderen, von der Abgeltungssteuer negativ betroffenen Anlageformen, jedoch durchaus verbessert.

Steuerliche Sonderregelung
Nachdem geschlossene Schiffsbeteiligungen von nahezu steuerfreien Ausschüttungen durch die Regelungen zur Tonnagebesteuerung profitieren, gehören geschlossene Schiffsbeteiligungen eindeutig zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer.

Zudem nimmt weltweit der internationale Handel von Gütern immer größere Ausmaße an, was zur steigenden Nachfrage im Schiffstransport und der Charterraten führt und somit letztlich zu steigenden Gewinnen für die Anleger.

Auch beim Thema Erbschaft & Schenkung kann eine Schiffsbeteiligung die richtige Lösung sein.

Der Markt für Schiffsbeteiligungen ist undurchsichtig. Die wenigsten Angebote sind bei genauer Betrachtung wirklich geeignet. Wir zeigen Ihnen, welche Angebote besonders empfehlenswert sind.

Für größere Vermögen über 100.000 € ist außerdem der Asset Protector, eine liechtensteiner Depotummantelung hervorragend geeignet. Für Vermögen ab 1,25 Mio € besteht darüber hinaus die interessante Möglichkeit einen eigenen Fonds aufzulegen.

Weitere 14 Strategieempfehlungen zur Vermeidung der Abgeltungssteuer

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Noch Fragen zur Lösungsstrategie 12

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